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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 Sa 53/15   

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LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 Sa 53/15 (https://dejure.org/2015,41932)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.10.2015 - 6 Sa 53/15 (https://dejure.org/2015,41932)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - 6 Sa 53/15 (https://dejure.org/2015,41932)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 51 ALTV 2, § 53 Nr 1 Buchst a ALTV 2, Anh ZII Nr 5 Buchst a Gehaltsgr ZB-6 ALTV 2
    Befristete Höhergruppierung bei den Stationierungsstreitkräften

  • IWW

    § 64 Abs. 2 Buchstabe b ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, 5, §§ 520, 222 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristete Höhergruppierung nach dem Tarifvertrag für die Beschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; Unbegründete Feststellungsklage eines Zweiten Baumaschinenmeisters bei unzureichenden Darlegungen zur Tätigkeit eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristete Höhergruppierung nach dem Tarifvertrag für die Beschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2012 - 10 Sa 36/12

    Eingruppierung - Sachbearbeiter Wohnungswesen bei amerikanischen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 Sa 53/15
    Dass die Beklagte hier nicht aus eigenem Recht, sondern als Prozessstandschafterin für die US-Stationierungsstreitkräfte in Anspruch genommen wird, ist ohne Bedeutung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 22. Juli 2014 - 7 Sa 515/13 Rn. 36, 16. August 2012 - 10 Sa 36/12 - Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).

    a) Aus dem Aufbau der Gehaltsgruppen des TV AL II ergibt sich, dass die Tätigkeitsmerkmale der Gehaltsgruppen des § 58 TV AL II für Angestellte - wie in Tarifverträgen allgemein üblich - insofern in allgemeiner Weise aufeinander aufbauen, als jeweils in den höheren Gehaltsgruppen höhere Anforderungen sowohl an die Schwierigkeit und Verantwortlichkeit der Tätigkeit (objektive Erfordernisse) als auch an die persönliche Qualifikation des Angestellten (subjektive Erfordernisse) gestellt werden (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 16. August 2012 - 10 Sa 36/12 - Rn. 37, zitiert nach juris) .

    Ein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand des Bisherigen gegenüber dem Kläger ist nicht geschaffen worden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 16. August 2012 - 10 Sa 36/12 - Rn. 41 bis 43, zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2014 - 7 Sa 515/13

    Eingruppierung eines Malers und Lackierers nach dem TV AL II - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 Sa 53/15
    Dass die Beklagte hier nicht aus eigenem Recht, sondern als Prozessstandschafterin für die US-Stationierungsstreitkräfte in Anspruch genommen wird, ist ohne Bedeutung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 22. Juli 2014 - 7 Sa 515/13 Rn. 36, 16. August 2012 - 10 Sa 36/12 - Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).

    Allerdings ist dabei eine Zusammenfassung von Einzeltätigkeiten zu einer einheitlich bewerteten Gesamttätigkeit oder mehreren, jeweils eine Einheit bildenden Teiltätigkeiten für die jeweils einheitliche tarifliche Bewertung möglich (LAG Rheinland-Pfalz 22. Juli 2014 - 7 Sa 515/13 Rn. 40, 13. Dezember 2010 - 5 Sa 459/10 - Rn. 46, zitiert nach juris) .

    Im Eingruppierungsrechtsstreit obliegt es dem Arbeitnehmer, diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, aus denen der rechtliche Schluss möglich ist, dass er die für sich beanspruchten Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen im geforderten zeitlichen Umfang erfüllt (LAG Rheinland-Pfalz 22. Juli 2014 - 7 Sa 515/13 - Rn. 47, mwN, zitiert nach juris).

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 498/08

    Tarifliche Überleitung eines Anwendungsprogrammierers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 Sa 53/15
    Die Eingruppierung anderer Beschäftigter kann für die Begründung eines Anspruchs auf der Grundlage des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes herangezogen werden, führt aber nicht zu einer Beweislastumkehr oder zu Beweiserleichterungen bei der durch die Tarifautomatik bestimmten Eingruppierung und einem Rechtsstreit hierüber (BAG 18. November 2009 - 4 AZR 498/08 - Rn. 26; 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift jedoch nur ein bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG 18. November 2009 - 4 AZR 498/08 - Rn. 44; 6. Juni 2007 - 4 AZR 382/06 - Rn. 3; 6. Juli 2005 - 4 AZR 27/04 - Rn. 16 mwN, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 Sa 53/15
    April 2015 - 6 AZR 352/14 - Rn. 22, 24.

    Der verlangte Gegenwartsbezug wird dadurch hergestellt, dass der Kläger gegenwärtige rechtliche Vorteile in Form eines höheren Entgelts aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum erstrebt (BAG 16. April 2015 - 6 AZR 352/14 - Rn. 22, aaO, 13. November 2014 - 6 AZR 1102/12 - Rn. 23; 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 10 f., jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 Sa 53/15
    Die tarifliche Anforderung der besonderen Schwierigkeit der Tätigkeit bezieht sich auf die fachliche Qualifikation des Angestellten, also sein fachliches Können und seine fachliche Erfahrung (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - Rn. 37, zitiert nach juris).

    Soweit er geltend gemacht hat, das Dispatching der Klein-Fahrzeuge sei schwieriger als seine vorherige - regionale - Dispatching-Tätigkeit im Bereich Baumaschinen, weil die Verwaltung und der Einsatz der Kleinfahrzeuge sich auf das gesamte Bundesgebiet und das Ausland erstrecke, kann dies angesichts der Größe des Aufgabengebietes und der Auswirkungen der Tätigkeit unter Umständen auf eine größere Bedeutung schließen lassen (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - Rn. 37 - zitiert nach juris) , nicht jedoch auf erhöhte fachliche Anforderungen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 5 Sa 459/10

    Eingruppierung eines Ausbilders einer Schulungsabteilung bei den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 Sa 53/15
    Allerdings ist dabei eine Zusammenfassung von Einzeltätigkeiten zu einer einheitlich bewerteten Gesamttätigkeit oder mehreren, jeweils eine Einheit bildenden Teiltätigkeiten für die jeweils einheitliche tarifliche Bewertung möglich (LAG Rheinland-Pfalz 22. Juli 2014 - 7 Sa 515/13 Rn. 40, 13. Dezember 2010 - 5 Sa 459/10 - Rn. 46, zitiert nach juris) .

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass hierin wegen der Abgrenzung der jeweils eigene Tätigkeitsmerkmale enthaltenden Gehaltsgruppen keine Aufbaufallgruppen zu sehen sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 13. Oktober 2010 - 5 Sa 459/10 - Rn. 47, zitiert nach juris) und der Kläger deshalb nicht vortragen musste, dass er im Vergleich zur Grundgruppe gesteigerte Anforderungen erfüllt hat, hat er nicht ausreichend dargelegt, dass die Tätigkeit des weiteren Dispatchers in der Transportabteilung die Anforderungen der ZB-6 TV AL II erfüllte.

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 Sa 53/15
    Trotz des Grundsatzes der Vertragsfreiheit gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz auch im Bereich der Entgeltzahlung, sofern die Vergütung aufgrund eines bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzips erfolgt (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 19; 25. Januar 2012 - 4 AZR 147/10 - Rn. 57, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 Sa 53/15
    Der verlangte Gegenwartsbezug wird dadurch hergestellt, dass der Kläger gegenwärtige rechtliche Vorteile in Form eines höheren Entgelts aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum erstrebt (BAG 16. April 2015 - 6 AZR 352/14 - Rn. 22, aaO, 13. November 2014 - 6 AZR 1102/12 - Rn. 23; 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 10 f., jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 Sa 53/15
    Die Eingruppierung anderer Beschäftigter kann für die Begründung eines Anspruchs auf der Grundlage des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes herangezogen werden, führt aber nicht zu einer Beweislastumkehr oder zu Beweiserleichterungen bei der durch die Tarifautomatik bestimmten Eingruppierung und einem Rechtsstreit hierüber (BAG 18. November 2009 - 4 AZR 498/08 - Rn. 26; 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09

    Korrigierende Rückgruppierung - entgegenstehender Vertrauenstatbestand

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 Sa 53/15
    Im Fall der korrigierenden Rückgruppierung muss der Arbeitgeber, wenn sich der Arbeitnehmer auf die ihm vom Arbeitgeber zuvor als maßgeblich mitgeteilte und der Vergütung zugrunde gelegte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit dieser bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 29, mwN, zitiert nach juris) .
  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 382/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12

    Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 596/09

    Tarifanwendung und Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 421/04

    Eingruppierung einer Gymnasiallehrerin in Sachsen

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 845/12

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer beruflichen Schule in Bayern -

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12

    Feststellungsinteresse

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 313/09

    Eingruppierung einer Logopädin nach den AVR-K

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 117/07

    Eingruppierung einer Angestellten "in der Tätigkeit einer

  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

  • BAG, 24.09.2014 - 4 AZR 560/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin bei einer Krankenkasse - "umfassende

  • BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 260/96

    Eingruppierung eines Arbeiters im Klärwerk - Anspruch auf tarifliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2019 - 8 Sa 360/17

    Eingruppierung - Angestellter der alliierten Streitkräfte - Lagerarbeiter

    Aus dem Aufbau der Gehaltsgruppen des TV AL II ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 18. April 1993 - 4 AZR 314/92 - zu II 2 der Gründe mwN) , dass die Tätigkeitsmerkmale der Gehaltsgruppen des § 58 TV AL II für Angestellte - wie in Tarifverträgen allgemein üblich - insofern in allgemeiner Weise aufeinander aufbauen, als jeweils in den höheren Gehaltsgruppen höhere Anforderungen sowohl an die Schwierigkeit und Verantwortlichkeit der Tätigkeit (objektive Erfordernisse) als auch an die persönliche Qualifikation des Angestellten (subjektive Erfordernisse) gestellt werden (BAG 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - zu 3 a der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 27. Oktober 2015 - 6 Sa 53/15 - Rn. 37) .
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